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Johannes von Kaysersberg (1445-1510), gedruckt 1512 von Adam Petri Basel

Christenlich bilgerschafft zum ewige[n] vatterla[n]d, fruchtbarlich angzeigt in glychnuß vn[d] eige[n]schafft eines wegfertige[n] bilgers, der mit flyß vn[d] yle[n]t sucht sin zitlich heymut. Gepredigt durch den hochgelerte[n] herr Johan[n]s geiler gna[n]t von Keiserßbergk, doctor der heilige[n] schrifft, predica[n]t loeblicher gedechtnuß zu straßburgk.

Gedruckt zu Basel durch den fürsichtige[n] Ada[m] Petri 15. VI. 1512. Folio (28 x 20 cm), moderner Halbpergamentband mit Buntpapierbezug,  (4), CCXXVIII Blätter mit vierteiliger Titelbordüre, Titelholzschnitt, ein zweimal verwendeter Textholzschnitt und eine mehrfach verwendete figürliche Initiale von Urs Graf, ein Textholzschnitt vom Meister DS (?) und einigen kleinen ornamentalen Initialen

kleiner Einriß in den ersten zwei Blättern (kein Wurmfraß), innen durchgängig deutlich spätere Marginalien, kaum stockfleckig, insgesamt hübsches Exemplar

VD 16 G 727 - Fingerprint: chin chvn lein ante

"Geiler von Kaysersberg, Johannes, der volkstümlichste Prediger des ausgehenden Mittelalters, * 16.3. 1445 in Schaffhausen als Sohn eines Notariatsgehilfen und späteren Stadtschreibers, † 10.3. 1510 in Straßburg (Elsaß). - G. wuchs auf in dem Kaysersberg benachbarten Ammersweier (Oberelsaß), wo sein Vater 1447 im Kampf mit einem die Weinberge verwüstenden Bären ums Leben kam, und im Haus seines Großvaters in Kaysersberg (daher der Beiname). Er bezog 1460 die Universität Freiburg (Breisgau), studierte und lehrte dort Philosophie und empfing 1470 die Priesterweihe. 1471 wandte sich G. in Basel dem Studium der Theologie zu und promovierte 1475 zum Dr. theol. Er wurde 1476 Rektor der Universität Freiburg (Breisgau) und 1478 Prediger an der St. Lorenzkirche in Straßburg und 1486 am Liebfrauendom. - G. v. K. predigte in urwüchsiger Volkssprache, derb und humorvoll. An den kirchlichen Zuständen übte er rücksichtslos scharfe Kritik und geißelte unerschrocken ihre Schäden, vor allem die Verweltlichung und Entsittlichung des Klerus und Mönchtums. Trotz seiner Forderung einer Reform der Kirche und des Klerus, trotz seiner humanistischen Bildung und Freundschaft mit Sebastian Brant (s. d.) war G. durchaus ein Vertreter mittelalterlich-katholischer Frömmigkeit und scholastischer Theologie. Seine Predigten und erbaulichen Schriften sind wichtig für die Geschichte vorreformatorischer Predigt." (Bautz 2, Sp. 194-195)

Bestellnummer / order number: 16084
3900,00 Euro











Ulrich von Zasius, Freiburger Stadtrechte, gedruckt 1520 von Adam Petri Basel

Nüwe Stattrechten und Statuten der loblichen Statt Fryburg im Pryßgow gelegen.
S.l. [Basel], Adam Petri 1520. Folio (29 x 20 cm), moderner Pergamentband im Stil der Zeit,  12, XCVII Blätter

Titelblatt etwas fingerfleckig, innen durchgängig kleinere Wurmspuren, gegen Ende zunehmend, teils mit kleinem Textverlust, kleiner Ausriß im letzten Blatt sauber hinterlegt, insgesamt hübsches Exemplar

Graesse 6, 508

mit 4 ganzseitigen Holzschnitten nach Hans Holbein d.J. (Freiburger Wappen und verso Madonna mit Kind, flankiert von den Stadtheiligen Lambert und Alexander - jeweils wiederholt), Schmuckinitialen von Hans Holbein d.J. und einem doppelblattgroßen gefalteten Stammbaum - "Zasius praktischer Rechtssinn bewährte sich in besonderer Weise bei der Neugestaltung des Freiburger Stadtrechts von 1520, das im wesentlichen sein Werk ist. Es gilt als wohlgelungene Verschmelzung römischen und deutschen Rechts und wird als gesetzgeberische Meisterleistung seiner Zeit gerühmt. Es war die bis ins 19. Jahrhundert hineinwirkende Grundlage einer eigenständigen Ordnung des Rechts- und Gerichtswesens der Stadt Freiburg und damit auch die maßgebliche Rechtquelle für die Sprüche des Freiburger Oberhofs, dem Vorläufer des jetzigen Landgerichts Freiburg." (Wikipedia)

Bestellnummer / order number: 16078
3200,00 Euro









Geistliche Gedichte, gesammelt von Georg Fabricius, gedruckt von 1560 von Johannes Oporin Basel

Georgii Fabricii Chemnicensis Poematum Sacrorum Libri XV. Quorum Catalogum uersa pagina reperies.

Basileae [Basel], Per Ionnem Oporinum [Johannes Oporin] 1560. Oktav (12 x 7,5 cm), Lederband der Zeit auf fünf Bünden mit floralem und ornamentalem Prägeschmuck und verblaßtem Rotschnitt,  655, [1] S. mit Schmuckinitialen

Einband etwas berieben, Buchblock verzogen, Innengelenke gelockert, aber stabil, auf dem Vorderspiegel und dem Titelblatt mehrere Besitzvermerke und Notate von unterschiedlicher Hand, innen vereinzelt Unterstreichungen, wenige Blätter stärker, sonst wenig fleckig, Blatt 71/72 mit Abriß im weißen Rand, in der Mitte unten im äußersten weißen Rand ein Wurmloch, ebenso in den Innendeckeln - trotz der Mängel schönes Exemplar - VD16 F 337 - Kolophon ohne Druckermarke: "Basileae, ex officina Ioannis Oporini, anno salutis humanae M.D.LX. Mense Februario." - Hermann Wiegand schreibt in Killys Literaturlexikon (3, S. 321): "Fabricius (eigentlich G. Goldschmidt, geboren 1516 in Chemnitz, gestorben 1571 in Meißen) ist für die Geschichte der neulateinischen Literatur wichtig als Erneuerer einer formal an Horaz, aber auch den Sprach- und Stilmustern der christlichen Spätantike orientierten christlichen Oden-, Hmynen- und Elegiendichtung. Programmatisch lehnt er die in der neulateinischen Dichtung verbreitete Übernahme der heidnischen Mythologie ab. Aus einem 'Ad Deum Omnipotentem odarum liber unus' erwachsen, bietet die Sammelausgabe seiner geistlichen Lyrik in den 25 Büchern der 'Poemata sacra' ein Spektrum von Gegenstücken zur antiken lyrischen Dichtung".

Bestellnummer / order number: 26656
450,00 Euro






Statut der Stadt Basel, gedruckt 1756 von Daniel Eckenstein Basel

Der Statt Basel Statuta und Gerichts-Ordnung, Hiebevor durch vielfaltige Mandata und Erkanntnussen an Tag gegeben, Nun aber auf Hoch-Obrigkeitlichen Befehl zusammen getragen, in gute Ordnung gebracht, verbessert, vermehrt und durch offentlichen Druck public gemacht. M DCC XIX. Deut. I. v. 17. Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Grossen, und für niemands Person euch scheuen: Dann das Gericht-Amt ist Gottes. Neue Auflage.

Basel, Verlegt von Hanß Jacob Bischoff. Gedruckt bey Daniel Eckenstein. 1756. Quart (32,5 x 20 cm), Pappband der Zeit mit kleinem handgeschriebenen Papierrückenschild,  Titel in Rot und Schwarz mit Holzschnittvignette, (6), 168, (16) S.

Blatt 65/66 mit kleinem Einriß im weißen Rand, sonst schönes und sauberes Exemplar - Barth 24732 - angebunden: Gerichtliche Tax-Ordnung der Mehrern und Mindern Stadt Basel. 1722. 15, (1) S.

Bestellnummer / order number: 16430
250,00 Euro